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Über die App

Kann ich anderen Zutritt geben?

An vielen Standorten ja. Als Inhaber des Mietvertrags können Sie dort den Zutritt zu Ihrer Einheit mit anderen Personen teilen, zum Beispiel mit Familienmitgliedern, Mitarbeitern oder Umzugshelfern. Die Person braucht dafür keinen eigenen Vertrag.

Ob und wie das Teilen an Ihrem Standort möglich ist, hängt von der dort eingebauten Technik und von Ihrem Anbieter ab. Bietet die App Ihnen die Funktion nicht an, steht sie an Ihrem Standort nicht zur Verfügung; fragen Sie dann Ihren Anbieter.

Sie geben in der App die E-Mail-Adresse der Person an. Die Person installiert Secure Digital Storage, meldet sich mit genau dieser E-Mail-Adresse an und sieht dann Ihre Einheit und die Türen auf dem Weg dorthin. Der Zutritt gilt im Rahmen Ihres Vertrags; Sie können ihn aber auch von vornherein auf einen Zeitraum begrenzen, etwa auf die Dauer eines Umzugs.

Wo das Teilen möglich ist, geht es immer per E-Mail-Adresse. Als Zusatz kann Ihr Anbieter das Teilen per Link freischalten: Sie erzeugen in der App einen Link und geben ihn weiter. Der Link gilt nur für eine begrenzte Zeit und eignet sich für einmalige Besuche, etwa eine Lieferung. Weil ein Link leichter in falsche Hände gerät als ein Zutritt, der an eine E-Mail-Adresse gebunden ist, schalten manche Anbieter diese Funktion aus Sicherheitsgründen ab.

  • Geteilter Zutritt endet spätestens mit Ihrem Vertrag. Sie können ihn jederzeit vorher beenden.
  • Sie bleiben verantwortlich für das, was mit Ihrem Zutritt geschieht. Teilen Sie ihn nur mit Personen, denen Sie vertrauen.
  • Die andere Person braucht ein Smartphone, das die App unterstützt, siehe Welche Smartphones werden unterstützt?.

Mit Ihnen geteilter Zutritt funktioniert umgekehrt genauso: Hat jemand seine Einheit mit Ihnen geteilt, melden Sie sich mit der E-Mail-Adresse an, die diese Person angegeben hat.